WHISTLEBLOWING MELDUNGEN

Riva Acciaio S.p.A. verfügt gemäß italienischem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 über die vorgeschriebenen Kanäle für die Entgegennahme und Verwaltung von Meldungen, die als "Whistleblowing" bezeichnet werden.

 

Wer darf melden?

  • Gesellschafter und Personen mit Verwaltungs-, Leitungs-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsfunktionen bei Riva Acciaio S.p.A., auch wenn diese Funktionen nur de facto ausgeübt werden;
  • Angestellte, Praktikanten, Selbstständige, Freiberufler und Berater, die für Riva Acciaio S.p.A. Tätig sind;
  • Personen, die in der Vergangenheit die oben genannten Funktionen ausgeübt haben, wenn die Informationen über Verstöße aus der Zeit der Arbeitsbeziehung stammen sowie Personen, mit denen die Arbeitsbeziehung noch nicht begonnen hat, z. B. Bewerber oder Mitarbeiter in der Probezeit.
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Informationsschreiben Whistleblowing - (120,44 kB)

Bereiche potenzieller Meldungen

Die Liste ist sehr umfangreich und komplex. Der Vollständigkeit halber verweisen wir auf das italienische Gesetzesdekretes D.Lgs. 24/2023 (1)

 

Meldekanäle

Kostenlose Rufnummer: 800 - 134 - 307 (Anruf wird aufgezeichnet)

E-Mail Adresse: ra_whistleblowing@complegal.it

Der Hinweisgeber hat das Recht, eine physische Zusammenkunft mit einem externen Fachmann zu beantragen, der den Meldekanal verwaltet, um die Meldung im Rahmen eines vertraulichen Gespräches abzugeben; es genügt, den Antrag über einen der beiden oben genannten Kanäle zu stellen und eine Kontaktadresse anzugeben.

 

(1) Generell sind Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität des Unternehmens schaden und von denen der Hinweisgeber im Rahmen seiner Arbeit erfahren hat, potenzieller Gegenstand von Meldungen. Dazu gehören: gemäß Dekret 231 relevante rechtswidrige Handlungen oder Verstöße gegen das Modell 231; rechtswidrige Handlungen, die in den Anwendungsbereich von Rechtsakten der EU oder von nationalen Rechtsakten oder von nationalen Rechtsakten zur Umsetzung von Rechtsakten der EU im öffentlichen Auftragswesen fallen; Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Produktsicherheit und -konformität; Verkehrssicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit; Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz; öffentliche Gesundheit; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netzen und Informationssystemen; Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der EU gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union berühren; Handlungen oder Unterlassungen, die den Binnenmarkt berühren, wie in Artikel 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannt. 2. AEUV (einschließlich Verstöße gegen den Wettbewerb, staatliche Beihilfen und Unternehmenssteuern); Handlungen oder Verhaltensweisen, die zwar keine Straftat darstellen, aber Ziel und Zweck der Bestimmungen der Rechtsakte der EU in den oben genannten Bereichen entgegenstehen.

Auch illegales Verhalten gemäß italienischem Gesetzesdekret 231/2001 oder Verstöße gegen das vom Unternehmen verwendete Modell 231 können Gegenstand einer Meldung sein.